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Fehlen in der Schule

Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann...

 

  • melden Sie es bitte direkt am ersten Tag bis 08:00 Uhr im Sekretariat krank

    • per oder

    • telefonisch 030/405771260

 

  • benötigen wir in jedem Fall zusätzlich eine schriftliche, unterschriebene Entschuldigung der Erziehungsberechtigten. Diese muss spätestens am dritten Tag des Fernbleibens vom Unterricht in der Schule vorliegen.

 

Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Senatsverwaltung für Bildung zum Umgang mit Atemwegserkrankungen in den Zeiten der Corona-Pandemie.

Wer krank ist muss entschuldigt werden - und gesund
Veranstaltungen

Hier finden Sie unsere Termine.